Rechtsnorm

Rechtsnorm
Rẹchts|norm 〈f. 20durch das Recht festgelegte Norm

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Rẹchts|norm, die (Rechtsspr.):
(gewohnheitsrechtlich festliegende od. vom Staat festgesetzte) rechtlich bindende Norm.

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Rechtsnorm,
 
Recht: Norm.

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Rẹchts|norm, die (Rechtsspr.): (gewohnheitsrechtlich festliegende od. vom Staat festgesetzte) rechtlich bindende Norm.

Universal-Lexikon. 2012.

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